Erst kürzlich haben wir über dieses kontroverse Thema berichtet. Jetzt kommt der TÜV mit einer Studie und stellt Maßnahmen und Verbote der Verkehrsunternehmen infrage.
Verkehrsunternehmen und Anbieter
Wie bei einen Flächenbrand, haben sich fast täglich, immer mehr Verkehrsunternehmen, gegen die Beförderung von E-Scootern in ihren Bussen und Bahnen ausgesprochen. Einer der ersten, die dieses öffentlich machten, waren die Verkehrsunternehmen der Rheinbahn und der DVG in Düsseldorf und Duisburg.
Hier orientierten sich die Anbieter an einer Auslands Studie, ohne diese weiter zu hinterfragen. Schnell sah man eine Chance, die bei vielen unbeliebten E-Scooter aus dem ÖPNV zu verbannen.
Allgemeine Situation
Aber woher kommt diese allgemeine Haltung? In der Gesamtsicht auf die Dinge, ist hier auch der zunehmende Wildwuchs der verschiedenen Sharing Anbieter in den Städten, ein kontroverses Thema.
Anders als bei einem privaten E-Scooter, der für den Weg zum Arbeitsplatz oder in der Freizeit genutzt wird, stehen diese Sharing E-Scooter an jeder Ecke und müllen die Städte regelrecht zu.
Hier werden E-Scooter dort abgestellt, wo es dem Nutzer gefällt. Ein Regelwerk ist seitens der Anbieter und auch der Kommunen, nicht erkennbar und führt immer wieder zu Ärger im Stadtbild und bei Passanten.
Sharing E-Scooter liegen nach ihrer Nutzung, wahllos auf Gehwegen, in Gebüschen oder landen gar in Gewässern. Immer wieder auffällig, ist das fahren zu zweit oder auch zu dritt, durch Fußgängerzonen oder auf den Gehwegen.
Hier weisen die Betreiber in ihren Apps auf Nutzungsbedingungen und Verhaltensweisen hin. In der Praxis ist zu erkennen, dass diese Bildung kostenlos, aber oft umsonst ist.
Zulassung und Qualität
Ein weiterer Punkt, ist der Vertrieb über den globalen Onlinehandel. Hier werden Fahrzeuge bestellt, die in Deutschland keine Zulassung haben. Diese sind meist schon daran zu erkennen, dass diese Modelle höhere Geschwindigkeiten erreichen und im klein gedruckten, auch keine Zulassung für den deutschen Markt haben.
Diese Modelle haben weder eine Fahrgestellnummer, eine Betriebserlaubnis, oder einen Kennzeichenhalter. Wer diese Fahrzeuge in unserem öffentlichen Straßenverkehr betreibt, ist auf jeden Fall illegal unterwegs und muss mit einem Bußgeld rechen.
Bei den günstigen Preisen, kommt es hier auch zu einer minderen Qualität einzelner Komponenten, hier auch im Fokus, der Akku, der den größten Teil des Kaufpreises ausmacht. Hier sparen Hersteller dann oft an der Qualität, um den Preis attraktiv zu halten.
Hier haben sich die Verkehrsbetriebe eben auch genau an solchen Modellen orientiert, um ihre Verbote durchzusetzen und ihren Standpunkt zu vertreten.
Beratung vor dem Kauf
Wer sich hier für einen E-Scooter interessiert, sollte diesen vor dem Kauf auch einmal zur Probe gefahren sein. Die in Deutschland zugelassenen E-Scooter, dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h zuzüglich einer 10% Toleranz, sprich 22 km/h nicht überschreiten.
Ausnahmen bieten hier Fahrzeuge bis 25 km/h, die aber einer Helmpflicht unterliegen und im sitzen betrieben werden müssen. Diese Fahrzeuge gelten dann als elektrisches Kleinkraftrad und erhalten ein großes Versicherungskennzeichen.
Hier bieten stationäre Händler, eine umfangreiche Beratung zu den einzelnen Modellen und können oft auch einem Service vor Ort anbieten.
Akku betriebene Alternativen
Was diese Verkehrsunternehmen aber nicht beachtet haben, ist die vermehrte Zahl an Akku betriebenen E-Bikes aus Fernost. Diese Modelle hatte hier niemand auf dem Schirm.
Hier überschwemmen immer mehr Hersteller den deutschen Markt, zu sehen auch in einer Vielzahl von YouTube Videos. Hier dienen sie als Content Füller und werden fokussiert mit Gutschein Codes beworben.
Einige dieser “No Name” Hersteller, haben weder ein Ersatzteilsortiment, noch einen deutschen Support zu bieten. Benötigt man doch mal ein Ersatzteil oder eine Reparatur, kann man sich die Reaktionen des örtlichen Fahrradhändlers bereits ausmalen.
Auch die Akkus in diesen Modellen sind oft viel größer, als die der E-Scooter. Benötigt man hier mal einen Qualitäts Ersatzakku, übersteigt dieser oftmals den Neupreis des gesamten E-Bikes.
Da diese Fahrzeuge unter dem Radar, auch ohne Kennzeichen und geltender Prüfungen betrieben werden dürfen, fallen sie oft nicht auf.
Diese Fahrzeuge sind oftmals mit frei regulierbaren Geschwindigkeiten von gut und böse unterwegs und unterliegen bei den Verkehrsunternehmen, keinem Beförderungsverbot.
Da diese Fahrzeuge ohne geregelte Prüfungen verkauf werden können, ist hier auch eine Flut an tickenden Zeitbomben unterwegs.
Forderungen der Verkehrsunternehmen
Aber was genau fordern die Verkehrsunternehmen nach ihren Entscheidungen? Hier ist die Rede von Sicherheitsprüfung und Nachweisen der einzelnen Hersteller!?
Hier geht es aber um die Nutzer, die sich seit der EKFV Verordnung vom 15.06.2019 einen vom KBA geprüften privaten E-Scooter gekauft haben, um diesen für den täglichen Pendelbetrieb in Bussen und Bahnen, oder in der Freizeit zu nutzen.
Diese E-Scooter haben unter schärfsten Kriterien, eine Zulassung für den deutschen Markt bekommen und weisen sich durch eine schriftliche Betriebserlaubnis aus.
Hier befinden wir uns also im 5. Jahr einer angedachten Mobilitätswende für den innerstädtischen Raum, diskutieren aber noch immer über Standards. Hier sind uns andere Länder mal wieder weit voraus.
Bei den Entscheidungen der betreffenden Verkehrsunternehmen, kann man oft nur mutmaßen. Hier gehen Anbieter oft zu große Schritte, in eine falsche Richtung.
Zukunftsweisende Entwicklungen
Aber auch Hersteller von E-Scootern sollten ihre Strategien überdenken. Aktuelle Modelle werden immer größer und schwerer, bis hin zu nicht klappbaren Modellen. Dieses widerspricht den Ansätzen eines “Last Mile” E-Scooters.
Diese Modelle überschreiten aktuelle Grenzwerte deutlich und gelten eher als Lifestyle E-Scooter.
Mit einen Gewicht von nahezu 35 – 50 kg, produzieren die Hersteller oft am Thema vorbei. Auch die Beförderung im eigenen PKW, ist bei diesen Modellen nur mit Einschränkungen möglich.
Regulierung und Möglichkeiten
Bis dato wurden in den Regularien der Verkehrsunternehmen, klare Angaben zum Gewicht der Fahrzeuge für die Beförderung im ÖPNV gemacht.
Hier sollte das Thema für die Mitnahme im ÖPNV, nochmals klar und deutlich definiert werden.
Fahrzeuge sollten vor dem Kauf entsprechend ihrer Nutzung gekennzeichnet werden, dies könnte über ein alternative Kennzeichnung, oder einer zusätzlichen Plakette (Frei für die Beförderung im ÖPNV) passieren, um hier auch weiterhin einen Grund zu bieten, dieses Thema endgültig abzuschließen.
FAZIT:
Die Hersteller haben mit der Zulassung alle geforderten Hausaufgaben und Prüfungen nachgewiesen. Hier muss ein Umdenken in den kommunalen Sektoren passieren, sowie Aufklärung und auch das Regelwerk im innerstädtischen Raum, deutlich angepasst werden.
Gekennzeichnete “Last Mile” Fahrzeuge, sollten den normalen Fahrrädern bei der Beförderung im ÖPNV, grundsätzlich gleichgestellt werden.
Auch Grenzwerte bei größeren E-Bikes, sollten für den ÖPNV regulierter ausfallen, um eine Chancengleichheit zu erzielen.