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Wo darf ich fahren und was ist zu beachten

Ihr dürft mit euerm E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren, sofern diese vorhanden sind. Wenn keine Radwege oder Fahrradstraßen vorhanden sind, müsst ihr mit dem E-Scooter auf der Straße fahren.

Was müsst ihr beachten

Das fahren auf Gehwegen, ist in der Regel verboten, es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Gehwege. Das fahren in der Fußgängerzone, in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung oder auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist ebenfalls verboten.

Ihr müsst mit eurem E-Scooter immer rechts fahren, außer wenn ihr überholt oder abbiegen wollt. Ihr müssen den Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen und Fußgängern einhalten und dürft nicht nebeneinander fahren. Ihr müsst an roten Ampeln und Stoppschildern anhalten und die Vorfahrt beachten.

Ihr dürft nur mit einer Person auf dem E-Scooter fahren und keine größeren Gegenstände oder Tiere mitnehmen. Ihr dürft nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren.

Mindestalter und Versicherung

Das Mindestalter, um einen E-Scooter zu fahren, beginnt ab dem 14. Lebensjahr. Das Fahrzeug darf nur mir einem Versicherungsschutz, dies gekennzeichnet durch ein Klebekennzeichen am Heck des Scooters, gefahren werden.

Promillegrenze im Straßenverkehr

Für E-Scooter-Fahrer, gelten dieselben Alkoholgrenzwerte, wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und eine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Eine Straftat liegt vor, wenn ihr als Fahrer, trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs seid.

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