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MEDIEN werden zu BRAND und VERBOT Beschleuniger für E-Scooter

In der vergangenen Woche, berichtete der NDR in einem Beitrag über einen explodierten E-Scooter in einem Reihenhaus! Wie wir alle wissen, ist das Thema E-Scooter, aktuell in aller Munde.

Zahlreiche Medienbeiträge

Nach dieser TV Ausstrahlung berichteten immer mehr Medienhäuser (copy & paste) über dieses Thema. Schaut man sich diese Beiträge genauer an, werden hier weder Einzelheiten, noch konstruktiv aufklärende Details wiedergegeben.

Diese Berichte stehen auch immer mit Zusammenhang, mit den aktuellen verboten von E-Scootern in Bussen und Bahnen.

Durch konstruierte Beiträge, wird hier stetig Öl ins Feuer gegossen. Hier dienen diese Beiträge, zusätzlichen Verschärfungen und unterstützen immer wieder neue Vorurteile und Verbote.

Um an dieser Stelle Informationen zu teilen, bedarf es einen sachlichen Aufklärung und Nutzung von E-Scootern.

Fakt ist, ja hier hat ein E-Scooter in einem Reihenhaus gebrannt, oder ist nach eigener Aussage der Familie, explodiert. Was in keinem dieser Beiträge zur Sprache kommt, ist das dieser E-Scooter keine Straßenzulassung für den deutschen Markt hat!

Auch der ADAC, weist in diesem Beitrag auf zahlreiche Grau Importe, aber nicht auf eine fehlende Zulassung hin.

ACHTUNG bei fehlender ABE Zertifizierung

In dem ursprünglichen Beitrag von Hallo Niedersachen ist gut zu erkennen, um welches Modell es sich handelt (siehe Foto: Quelle NDR).

Dieses Modell hatte also weder eine Zulassung, noch eine Freigabe für den deutschen Straßenverkehr.

Verkauft wird dieses Modell über zahlreicht Onlineshops, hier ab einem Preis von 220,00€. Allein bei der Geschwindigkeit von 25 km/h – 30 km/h, hätte der Käufer stutzig werden müssen.

Hinzu kommt, ein fehlender Kennzeichenhalter, sowie das fehlen einer Betriebserlaubnis in schriftlicher Form, für die Anmeldung bei einer Versicherung.


Einzig bei dem Versandhaus OTTO, haben wir in der Beschreibung einen Hinweis auf eine fehlende ABE Zertifizierung gefunden.

Aus unserer Sicht, bedarf es hier nach fünfjähriger Zulassung für E-Scooter, noch immer weiterer Aufklärung!

Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis

Hier die kurzen Eckpunkte: Das fahren in Deutschland ist ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.

Ein Fahrzeug benötigt eine Betriebserlaubnis für den deutschen Markt und muss über einen Anbieter versichert werden.

Die maximal erlaubte Geschwindigkeit in Deutschland, beträgt 20 km/h zuzüglich einer Toleranz von 10 % sprich 22 km/h.

*Hier erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht ohne Grund, eine Zulassung nach bestandener Prüfung für den deutschen Markt.

Fachhandel und Zulassung

Achten Sie vor dem Kauf, immer auf ein Fahrzeug mit einer Zulassung für den deutschen Straßenverkehr!

Kaufen Sie einen E-Scooter im Fachhandel und lassen Sie sich mit Sachverstand, ordentlich beraten.

Schließen sie nach dem Kauf, einen Haftpflicht Versicherung für ihren E-Scooter ab.

Wer seinen E-Scootern in privaten Räumen aufladen oder auch lagern möchte, sollte hierzu mögliche Satzungen in seiner Hausratversicherung überprüfen.

Fazit:

Durch fehlende Inhalte und Aufklärung, werden Leser zunehmend verunsichert.

Wer sich einen E-Scooter kaufen möchte, sollte sich vorab über Regeln und Fahrzeuge informieren. Das Mindestalter zur Nutzung, beträgt 14 Jahre. Achten sie auf eine ABE Zulassung.

Hier steht ihnen der Fachhandel mit Rat und Tat zur Seite.

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